Anmeldung

Wenn Sie möchten, können Sie mich zu den Telefonsprechzeiten kontaktieren. Es genügt aber, wenn Sie das Anmeldeformular ausfüllen und mir zusenden, damit ich einen ersten Einblick bekomme. Ich werde mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren, sobald dies zeitlich möglich ist.


Erstgespräch im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde

Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr emotionales Problem, die Therapiemotivation und Ihre Erwartungen an die Psychotherapie zu schildern.

Ich werde eine vorläufige diagnostische Einordnung vornehmen und Sie über den organisatorischen Ablauf einer Therapie und Behandlungsalternativen aufklären.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Versichertenkarte mit. Privatpatienten wird das Gespräch nach der Gebührenordnung für Psychologen in Rechnung gestellt, so dass sie sich erkundigen sollten, ob ihre Versicherung eine Behandlung von Psychologischen Psychotherapeuten auch trägt.


Probatorik

Bis zu vier weitere Sitzungen dienen der Verhaltens- und Problemanalyse und der vertiefenden Diagnosestellung. Bei festgestelltem Behandlungsbedarf werden Therapieziele formuliert und ein Behandlungsplan erstellt.

Da eine Psychotherapie auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Therapeuten beruht, sollten Sie in dieser Zeit genau prüfen, ob die persönlichen Voraussetzungen für eine längerfristige Zusammenarbeit gegeben sind.  Während der Probatorik ist ein Wechsel zu einem anderen Therapeuten möglich.


Ärztlicher Konsiliarbericht

Spätestens während der Zeit der Probatorik sollten Sie einen Arzt (in der Regel Ihren Hausarzt) aufsuchen, um zu klären, ob Ihr Leiden durch körperliche Erkrankungen verursacht oder mitbedingt ist und um auszuschließen, dass medizinisch behandlungsfähige Erkrankungen vorliegen, die aus ärztlicher Sicht gegen eine Therapie sprechen. Das entsprechende Formular erhalten Sie während der ersten Sitzungen.


Therapieantrag

Besteht Behandlungsbedarf und sind Sie zu einer längeren therapeutischen Zusammenarbeit bereit, wird nach der Probatorik ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Je nach Symptomatik kann es sich um eine Lang- oder eine Kurzzeittherapie handeln, die 12 bis 60 Sitzungen umfassen kann.


Therapie

Sobald die Bewilligung der Krankenkasse oder die Zusage zur Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung vorliegt, beginnt die eigentliche Behandlung und der Behandlungsplan wird umgesetzt.

Wir arbeiten konkret an Ihrer Problematik bis wir die Therapieziele erreicht haben. Am Ende steht der Transfer der erlernten Bewältigungsstrategien in den Alltag und die Rückfallprophylaxe.


 
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